Zusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte


Sehhilfen

Für Sehhilfen zahlt die gesetzliche Kranken-versicherung (GKV) wenig oder gar nichts. Auch Kosten von Vorsorgeuntersuchungen werden nicht in jedem Fall erstattet. Die Zusatz-versicherung schließt diese Lücke und übernimmt beispielsweise Kosten für modische Brillengestelle mit hochwertigen Gläsern und bezuschusst Augen-Laser-Operationen sowie ambulante Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen von Höchstbeträgen.


Stationäre Leistungen

Als gesetzlich Krankenversicherter wie ein Privatpatient untergebracht und behandelt zu werden, ist mit einer Zusatzversicherung möglich. Sie übernimmt Kosten für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und bezahlt eine Chefarztbehandlung.

Zahnleistungen

Für Zahnersatz, wie zum Beispiel Zahnprothesen, Kronen oder Implantate, übernimmt die GKV nur einen Teil der tatsächlichen Kosten. Hier helfen die Zahnleistungen der Zusatzversicherung, welche die Leistungen der GKV bis zu 100 Prozent aufstocken. Kosten für höherwertigen Zahnersatz werden zusammen mit den Leistungen der GKV bis zu 90 Prozent übernommen.

Pflegetagegeld

Ob alt oder jung – Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen. Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet jedoch nur eine Grundversorgung. Die Zusatzversicherung zahlt ein vereinbartes Pflegetagegeld, unabhängig davon, ob die Pflege stationär, zu Hause, durch die Familie oder Pflegekräfte erfolgt.

Reise-Krankenversicherungsschutz

Bei Erkrankungen im Ausland zahlt die GKV nur in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Und nur in dem Umfang, den die Krankenkasse des Gastlandes vorsieht. Dieser Leistungsbaustein der Zusatzversicherung bietet Versicherungsschutz für alle akut auftretenden Erkrankungen und Unfälle im Ausland und übernimmt die Kosten für medizinisch gebotene Reiserücktransporte. mehr erfahren

Ihre Beraterin vor Ort

Andrea Hopfenspirger
Beraterin für Baufinanzierung und Versicherungen

Langgasse 81
67454 Haßloch

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